Abrechnung

Die Behandlung in einer Privatpraxis kann bedauerlicherweise nicht mit der gesetzlichen Krankenkasse oder Sozialversicherungen abgerechnet werden.

Als Privatversicherter werden die Behandlungskosten von Ihrer Kasse oder Beihilfe vollständig übernommen.

Bei einer ärztlich indizierten Psychotherapie übernehmen die Privatkassen die Kosten nach Antragsstellung und Bewilligung des Antrags durch den Gutachter.

Die Honorierung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).